Der Lohn der Mühen: Fair, transparent und kalkulierbar.
„Und was kostet das bei Ihnen“? – Auf diese Frage gibt es keine allgemeine Antwort. Denn zu unseren Prinzipien gehört die individuelle Kalkulation einer festen monatlichen Pauschale, die wir für unsere Leistungen in Rechnung stellen. Das bedeutet Transparenz und Planungssicherheit für unsere Kunden.
Bei der Lohnbuchhaltung richtet sich die Gebühr in erster Linie nach der Anzahl der Beschäftigten.
Hier die Übersichtstabelle als Beispiel:
a) Erstellen von lfd. Lohnabrechnungen incl. der Anfertigung der Lohnsteueranmeldung und dazugehörigen Meldungen (Sozialversicherung, Berufsgenossenschaft) je Abrechnungszeitraum und je Arbeitnehmer
bis 5 ANer | 9,50 - 16,50 Euro |
5 - 10 ANer | 9,00 - 15,50 Euro |
10 - 20 ANer | 8,50 - 14,50 Euro |
20 - 30 ANer | 8,00 - 13,50 Euro |
30 - 40 ANer | 7,50 - 12,50 Euro |
über 40 ANer | 7,50 - 12,00 Euro |
b) Hilfeleistung bei sonstigen Tätigkeiten im Zusammenhang mit der ldf. Lohnabrechnung
Zeitgebühr je Stunde | 23,00 - 48,00 Euro |
Für allgemeine Kontierungsarbeiten richtet sich die Gebühr nach der Eingruppierung in die Gebührenklassen der „Gebührentabelle selbstständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter“. Diese Eingruppierung wiederum hängt von Ihrer Branche ab sowie davon, wie aufwändig die Buchhaltung erscheint: Bei sauber vorsortierten Belegen und gut geführten Akten ist die Gruppe niedrig, liefern Sie uns Ihre Unterlagen jedoch nach der bewährten „Schuhkarton- Methode”, so werden Sie höher eingruppiert.
Sie können sich “Ihre” individuelle Gebühr für die allgemeine Kontierung Ihrer laufenden Geschäftsvorfälle hier ganz einfach mit unserem Gebührenrechner ermitteln.
Abakus Gebührenrechner
Beispiel: Ihr Unternehmen erzielt einen Jahresumsatz von 900.000 Euro, Sie führen Ihre Unterlagen 1a und es ist ein gleichmäßiger Geschäftsbetrieb zu erwarten. Dann landen Sie in etwa in Kategorie 5 und zahlen monatlich 310,00 Euro für die laufende Buchhaltung. In Kategorie 6 wären es 372,00 Euro und in Nr. 10 (das kommt aber nur ganz, ganz selten vor...) 620,00 Euro.
Dies sind aber nur Anhaltswerte - generell gilt: Wir besprechen die Gebührenhöhe individuell und beziehen immer alle relevanten Umstände mit ein!